Weßling, 19. Oktober 2008
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, sehr geehrter Landtagsabgeordneter,
der im Gesundheitsschutzgesetz enthaltene Nichtraucherschutz in der Gastronomie wird in der Presse als ein wichtiger Faktor für die erhebliche Umverteilung der Stimmen auf Seite der bürgerlichen Parteien dargestellt. Geht man davon aus, dass dieses Thema tatsächlich von großer Bedeutung für die Wähler war, bestätigt sich der Eindruck: Die für eine Lockerung des Nichtraucherschutzes eintretenden Parteien FW und FDP konnten der CSU Verluste in historischem Ausmaß zufügen. So scheint es schlüssig und legitim, wenn sich der designierte Ministerpräsident die Botschaft der Wähler zu Herzen nimmt und dafür eintritt, das Gesundheitsschutzgesetz zu entschärfen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Vorgehensweise dennoch keineswegs demokratisch motiviert ist. Vor der Wahl sprachen sich CSU, SPD und B90/Grüne für die Beibehaltung bzw. Verschärfung des Gesundheitsschutzgesetzes aus. Von den zukünftig im Landtag vertretenen Parteien haben diese drei Fraktionen (43,4+18,6+9,4)/(43,4+18,6+10,2+9,4+8,0) = 79,7% der Stimmen erhalten. Der erst im letzten Jahr einstimmig beschlossene Nichtraucherschutz in der Gastronomie soll offenbar als Bauernopfer dienen, um eine bürgerliche Koalition zu ermöglichen, aber auch, um etwaige Stimmen verärgerter CSU-Wähler zurückzuerobern. Die in zahllosen Umfragen bestätigte deutliche Befürwortung rauchfreier Gastronomie der Bürger wird von der Politik aufgrund wahltaktischer Manöver ins Gegenteil verkehrt.
Es ist zweifellos normal und unvermeidlich, dass bei einer Regierungsbildung Kompromisse geschlossen werden. Der Gesundheitsschutz, und insbesondere das Thema Rauchen, dürfen hierbei aber nicht zur Debatte stehen. Als Volksvertreter/in ist Ihnen sicherlich bekannt, dass Tabakkonsum in der Bundesrepublik Deutschland seriösen Schätzungen zufolge jährlich mindestens 111.000 Todesfälle verursacht. Davon leben etwa 12.523.000/82.169.000×111.000 = 16.917 in Bayern, das heißt: Täglich sterben 46 bayerische Bürger an den Folgen des Rauchens. Dies entspricht alle 65 Tage den Terroranschlägen vom 9. September 2001, oder nahezu jeden zweiten Tag dem Zugunglück von Eschede.
Erschütternd ist aber nicht nur das quantitative, sondern auch das qualitative Ausmaß dieser forwährenden Katastrophe. Dieses YouTube-Video lässt anhand eines Beispiels das Leid und die Verzweiflung erahnen, mit der die meisten der Opfer und deren Angehörige in jedem Einzelfall konfrontiert werden. Während Ihrer Legislaturperiode ist mit 5×16.917 = 84.585 solchen Fällen zu rechnen. Bitte entscheiden Sie ohne Vorbehalte, ob Sie diese Verantwortung mittragen wollen. Bitte überlegen Sie sich, ob vermeintliche Umsatzeinbußen von Gastwirten und Tabakhändlern schwerer wiegen, als das durch den Artikel 99 der bayerischen Verfassung geschützte geistige und leibliche Wohl aller Einwohner.
Die Kritiker des Gesundheitsschutzgesetzes führen für Ihre Haltung die Bevormundung der Raucher und Gastwirte an. Hier zeigt die jahrzehntelange, millionenschwere Werbewalze der Tabakkonzerne ihre fatale Wirkung: Kaum jemand nimmt überhaupt wahr, dass der hier dargestellte Zusammenhang zwischen suchtkranken Rauchern und Freiheit völlig absurd ist. Einer Gehirnwäsche gleich wurde uns von klein auf eingebläut, dass Raucher Freiheit genießen. Daher sprechen sich nicht selten selbst Nichtraucher gegen Rauchverbote aus, um nicht als Spielverderber dazustehen, sondern als tolerant zu gelten. Wir alle sind geprägt von hirnlosen Werbebotschaften.
Nachdem das Gesundheitsschutzgesetz beschlossen worden war, bildeten sich in kürzester Zeit Raucherlobbies, deren aggressives Auftreten die seit Jahrzehnten mit Bedacht agierenden Nichtraucherinitiativen in den Schatten stellten. Das geflügelte Wort vom "militanten Nichtraucher" ist Geschichte, denn nun kämpft die Raucherlobby mit anderen Bandagen. Warum verhält sich die deutliche Mehrheit der Nichtraucher beim Thema Nichtraucherschutz nahezu gleichgültig, während die Minderheit der militanten Raucher mit größter, manchmal sogar krimineller Energie vorgeht? Weil wir es hier einerseits mit freien, unabhängigen, und andererseits mit unfreien, süchtigen Leuten zu tun haben; weil die Raucherlobby von Ihrer Abhängigkeit getrieben wird.
Und so wird noch heute mit allen Mitteln der Nichtraucherschutz torpediert, während kein Mensch auf die Idee kommt, etwa die Helm- und Gurtpflicht für Kraftfahrer in Frage zu stellen, oder gegen die generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Straßen vorzugehen. Im Entwicklungsland des Nichtraucherschutzes liegt das "schärfste Rauchverbot" weit unter europäischem Niveau - und soll nun noch weiter geschwächt werden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bitte Sie, sich in dieser Sache nicht dem Fraktionszwang zu unterwerfen, sondern von Ihrem freien Mandat Gebrauch zu machen. Ich glaube daran, dass auch im neuen Landtag die Mehrheit der Abgeordneten den Durchblick bewahrt und für einen konsequenten Nichtraucherschutz - ohne Ausnahmen und Schlupflöcher - in der Gastronomie eintritt.
Ich habe ihre Mail erhalten und werde bei der anstehenden Diskussion in unserer Fraktion und im Parlament auf die von Ihnen angesprochenen Punkte achten.
Vielen Dank für Ihre Mail. Die GRÜNEN im Bayerischen Landtag werden sich auch weiterhin für einen konsequenten Nichtraucherschutz einsetzen.
Ich bin weder Abgeordneter der CSU noch der FDP, sondern Sozialdemokrat. Ich habe im Bayerischen Landtag einem Gesetz zugestimmt, das einen umfassenden Raucherschutz sicherstellen sollte. Der Trick mit den Raucherclubs ist der Staatsregierung nach anhaltenden Protesten der Raucher und der Wirte eingefallen. So sind zigtausend Raucherclubs entstanden. Ich lehne dieses Vorgehen ab und werde auch Lockerungen des Nichtraucherschutzgesetzes meine Zustimmung versagen.
Haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre ermunternden Schlußworte. Ihre Ausführungen sowie die Schreiben zahlreicher anderer Bürgerinnen und Bürger, bestärkt uns darin, unsere Position zu einem konsequenten Nichtraucherschutz auch in der neuen Legislaturperiode zu verfechten. Seien Sie versichert, dass wir uns auch weiterhin für einen Schutz der Nichtraucher ohne Ausnahmen stark machen werden. Wir hatten ja bereits letztes Jahr einen eigenen Gesetzentwurf für den Nichtraucherschutz eingebracht, der keinerlei Ausnahmen macht und den ich mir gestatte, Ihnen anbei zur Kenntnis zu geben. Das stattdessen verabschiedete CSU-Gesetz war, mit Ausnahme der Raucherclubs, für uns jedoch auch großteils annehmbar bzw. bedeutete es zumindest einen Schritt in die richtige Richtung.
Dass die CSU nun sofort umkippt, obwohl die Wahlniederlage nicht dem Rauchverbot geschuldet ist, zeigt, dass sie nicht zu inhaltlichen Auseinandersetzungen fähig ist, sondern nur noch mit Personaldebatten beschäftigt ist und der Macht hinterherhechelt.
Im Übrigen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, dass aktuellste Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik ein Umsatzplus von 6,4% in der Gastronomie für das erste Halbjahr 2008, also unmittelbar nach Inkrafttreten des Rauchverbots, belegen. In der "getränkegeprägten Gastronomie" sind es gar 12% Umsatzplus im Vergleich zum Vorjahr.
Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, die ich gerne in meine Überlegungen einbeziehen werde.
Ich teile Ihre Position zum Nichtraucherschutz zu 100 Prozent.
Ihre Mail richtet sich sicherlich in erster Linie an die CSU Landtagsabgeordneten. Die SPD Fraktion hat jedenfalls nicht vor am Nichtraucherschutzgesetz etwas zu ändern, bzw. es aufzuweichen.
Ich bin selbst Mediziner und nehme Ihre Mail sehr ernst. Für mich ist der Nichtraucherschutz nicht nur in der Öffentlichkeit z.B. in einer Gaststätte ein Thema, sondern auch in der eigenen vier Wänden, wenn insbesondere kleine Kinder als Passivraucher ein deutlich erhöhtes Krebsrisiko tragen müssen.
Vielen Dank für die Übersendung der Informationen. Wie die FW als Oppositionspartei in Bezug auf ein neues Nichtraucherschutzgesetz reagieren werden, vermag ich Ihnen heute noch nicht zu schreiben, da der neue Entwurf von der FDP-CSU Regierung eingebracht werden wird. Seien Sie aber versichert, dass wir uns gründlich informieren werden und intensiv über unser Abstimmungsverhalten debattieren werden.
Danke für Ihre Mail und die darin enthaltenen Informationen. Wir werden das Thema - nachdem jetzt auch die Koalitionsvereinbarung vorliegt und dazu Aussagen trifft - in der Fraktion beraten. Ich gehe davon aus, dass Sie von dort über das Ergebnis direkt informiert werden.
Vielen Dank für Ihr Mail betreffend Nichtraucherschutz. Die SPD-Landtagsfraktion hat den beigefügten Gesetzentwurf zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens sowie der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Bayerisches Gesundheisschutzgesetzes - BayGSG, Drucksache 15/7201) in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht. Die Inhalte dieses Gesetzentwurfes bleiben für uns auch in der 16. Legislaturperiode verbindlich.
Unser Ziel ist und bleibt es, den Schutz von Nichtrauchern und Nichtraucherinnen zu verbessern und ihre Freiheit, sich ohne Gefährdung durch Tabakrauchern an allen öffentlichen Orten in Bayern aufhalten zu können, zu sichern. Ziel ist es darüber hinaus, die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen nicht nur durch Passivrauchen, sondern auch vor der Hinführung zum Rauchen durch Vorbildfunktionen zu verringern.
Das vom Bayerischen Landtag beschlossene Gesetz zum Schutz der Gesundheit wird leider in der Praxis vielfach unterlaufen. Die Raucherclubs sind wie Pilze aus dem Boden geschossen. Die Staatsregierung weigert sich den Kommunen Vorgaben zu geben, die diesen erlauben, gegen die Raucherclubs vorzugehen.
Frau Kathrin Sonnenholzner, MdL, unsere gesundheitspolitische Sprecherin hat die Staatsregierung mehrfach aufgefordert, den Begriff der "geschlossenen Gesellschaft" genau zu definieren, denn einen "Gesundheitsschutz" der nur auf dem Papier steht und durch die tägliche Praxis der Gastronomie unterlaufen werden kann, wollen wir nicht.
Frau Karin Pranghofer ist für die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Sie war schon vor der Landtagswahl dafür und ist jetzt nach der Landtagswahl für das bestehende Gesetz.
Als Nichtraucher kann ich Ihre Argumente nur nachvollziehen und möchte hier auch unmissverständlich darlegen, dass ich mit der derzeitigen Situation äußerst unzufrieden bin. Ich möchte allerdings auch nicht verhehlen, dass von Seiten der FDP klipp und klar gleich zu Beginn der Koalitionsverhandlung gefordert wurde, das Nichtraucherschutzgesetz zu ändern. Natürlich ist es für Bürger trotzdem schwer nachvollziehbar, dass jetzt wieder ein Kurswechsel erfolgt, aber dies sind eben die politischen Realitäten.
Meine Recherchen haben ergeben, dass die EU ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz für alle Mitgliedsstaaten plant und es daher keine individuellen Lösungen in der Zukunft mehr geben wird. Ich halte diesen Schritt für notwendig, damit wieder Rechtssicherheit einkehrt.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle aber auch die Anmerkung, dass es für uns als Mandatsträger der CSU, insbesondere die auch für diesen strengen Nichtraucherschutz votiert haben, in den letzten Wochen und Monaten ein Spießrutenlauf durch unsere Gaststätten war. Selbst mir wurde in einem Fall die Abhaltung einer Veranstaltung vom Wirt verweigert. Ich habe dabei auch öffentliche Unterstützung, z. B. über Inserate etc. von Nichtraucherschutzverbänden vermisst.
Trotzdem hoffe ich, dass wir eine für Nichtraucher zufriedenstellende Lösung zukünftig haben werden.
Vielen Dank für Ihr ausführliches Mail zum Nichtraucherschutz. Ihre Ausführungen teile ich weitestgehend und ich werde mich bei einer Abstimmung, wie es für die Freien Wähler üblich ist, keinem wie immer geartetem Zwang in meiner Entscheidung aussetzen.
Alles Gute und vielen Dank für Ihren Einsatz, der für mich Bestandteil einer aktiven, gelebten Demokratie ist.
herzlichen Dank für Ihre E-Mail an die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag vom 20.10.2008, in der Sie sich für den Erhalt des gesetzlichen Rauchverbots ausgesprochen haben. Gerne möchte ich Ihnen unsere Haltung darlegen, wobei ich Sie um Verständnis bitten möchte, dass ich aufgrund der enormen Vielzahl der uns zu diesem Thema erreichenden Schreiben nicht auf alle von Ihnen angesprochenen Punkte eingehen kann:
Das Thema Nichtraucherschutz hat viele Menschen in Bayern sehr bewegt. Auch die uns hierzu erreichenden Zuschriften waren ebenso zahlreich wie kontrovers: Sehr viele Bürger setzten sich für eine Beibehaltung eines effektiven Nichtraucherschutzes ein, nicht wenige fordern sogar seine weitere Verschärfung – vor allem durch eine Einbeziehung der geschlossenen Gesellschaften; anderen wiederum gingen die bayerischen Regelungen zu weit: Sie setzten sich massiv für eine vollständige Aufhebung des Rauchverbotes für die Gastronomie oder zumindest für die so genannte „Spanische Lösung“ (Kennzeichnungspflicht für kleine Ein-Raum-Gaststätten, Möglichkeit für Raucherräume bei Mehr-Raum-Gaststätten) ein. Immer wieder betonten Raucher, dass sie sich diskriminiert fühlen, wenn sie "wie Hunde bei jedem Wetter vor die Türe müssen" – auch wenn dies durch das Nichtraucherschutzgesetz keinesfalls beabsichtigt war.
Für den Nichtraucherschutz waren und sind aus Sicht der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag drei Anforderungen an eine gesetzliche Lösung zu stellen:
Sachlich richtig und geboten ist ein effektiver Nichtraucherschutz. Dies ist die Richtschnur, an der sich jede gesetzliche Lösung messen lassen muss.
Die Regelung muss Nichtraucher und Raucher berücksichtigen, d. h. durch Ausnahmen vom Rauchverbot müssen auch die Raucher Bereiche im Gaststättenbereich erhalten.
Diese Ausnahmen müssen aber so beschaffen sein, dass insbesondere die kleinen Ein-Raum-Gaststätten hierdurch nicht benachteiligt werden, denn die vielfältige Kneipen- und Gaststättenlandschaft ist als Teil bayerischer Kultur zu bewahren.
Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen bestätigt, dass die bisherige, bayerische gesetzgeberische Lösung verfassungsgemäß ist. Es besteht daher verfassungsrechtlich kein Handlungsbedarf in Bayern. Dennoch ist die CSU zu der Überzeugung gelangt, dass wir die Abgrenzung der Schutzbereiche für die Nichtraucher wie auch der Refugien für die Raucher neu austarieren sollten.
Zwei Gründe waren hierfür maßgeblich: Erstens hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom Juli und August 2008 aufgezeigt, dass es neben der bisherigen bayerischen Lösung noch einen zweiten, verfassungskonformen Weg gibt, nämlich durch einzelne Ausnahmen jedem Gastwirt die Möglichkeit zu eröffnen, (auch) den Interessen der rauchenden Gäste gerecht zu werden. Zweitens – und aus meiner Sicht bedeutsamer – zeigt die relativ hohe Zahl der in den letzten Monaten entstandenen Raucherclubs deutlich, dass im Bereich der kleinen Ein-Raum-Gaststätten, vor allem der Kneipen, das Bedürfnis nach Rauchmöglichkeiten doch sehr hoch ist, und den Nichtrauchern im Endergebnis kein wesentlich höherer Schutz durch das generelle Rauchverbot in Kombination mit der Ausnahme für die geschlossenen Gesellschaften gegeben wird, als durch ein generelles Rauchverbot mit eng begrenzten, gesetzlich definierten Ausnahmen.
Unser Parteivorsitzender und Ministerpräsident Horst Seehofer hat daher Ende September entsprechende Änderungen am Nichtraucherschutzgesetz angekündigt und es ist uns bei unseren Koalitionsverhandlungen mit der FDP gelungen, uns auf folgende, vom Parteitag der CSU am 25. Oktober 2008 gebilligte Punkte zu verständigen:
In Gaststätten mit mehreren Räumen darf ein Raum als Raucherraum eingerichtet werden. In kleineren Ein-Raum-Gaststätten darf geraucht werden, sofern die Gaststätte als Raucherlokal gekennzeichnet ist. In Bier-, Wein- und Festzelten, die nur vorübergehend und in der Regel an wechselnden Standorten betrieben werden, ist das Rauchen zulässig. Dies gilt auch für Festhallen auf Volksfesten und vergleichbaren Veranstaltungen.
In Diskotheken und anderen Tanzlokalen ist das Rauchen in einem Nebenraum gestattet, sofern Minderjährige dort keinen Zutritt haben und sich im Raucherraum keine Tanzfläche befindet.
Es wird nun darauf ankommen, bei der Formulierung der neuen gesetzlichen Ausnahmeregelung darauf zu achten, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hierfür eingehalten werden.
Es freut mich sehr, dass es uns in den Koalitionsverhandlungen gelungen ist, gemeinsam mit der FDP am umfassenden Nichtraucherschutz festzuhalten und für den gastronomischen Bereich das grundsätzliche Rauchverbot und seine Ausnahmen so zu justieren, dass sowohl die Nichtraucher ausreichend Wahlmöglichkeiten zwischen Nichtraucherlokalen haben werden, aber auch die Raucher ihren Platz finden.
Ich hoffe sehr, dass damit eine Befriedung beim Thema Rauchverbot eintritt.
Mit der Wahl am 28. September haben die Wählerinnen und Wähler entschieden, dass die CSU nicht mehr alleine in Bayern regieren kann und damit die politischen Positionen mit einem Regierungspartner abstimmen muss. Dies bedeutet natürlich, dass zu einzelnen Themen aus unterschiedlichen Positionen Kompromisse gefunden werden müssen.
Die CSU hat in sehr sachlichen Verhandlungen und im Dialog mit der FDP ihre Positionen eingebracht und in vielen Politikfeldern und Entscheidungen auch durchgesetzt. Koalitionen bedeuten aber auch das Eingehen von Kompromissen. Im Bereich des Nichtraucherschutzes hat sich die Koalition auf einen Kompromiss verständigt:
Die Koalition bekennt sich zu einem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens. Wo Menschen alternativlos zusammenkommen, soll die nichtrauchende Mehrheit nicht durch Tabakrauch in ihrer Gesundheit gefährdet werden. Gerade dem Jugendschutz kommt hier eine große Bedeutung zu.
Die CSU hat dabei Wert darauf gelegt, dass beim Nichtraucherschutz der Gesundheitsschutz im Vordergrund stehen muss und das generelle Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen bestehen bleibt. Wir haben auch weiterhin das Ziel eines grundsätzlichen Rauchverbotes in Gaststätten vereinbart, wobei bezüglich der Ausnahmeregelungen eine Einigung mit Änderungen erzielt wurde. In Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, ist das Rauchen auch künftig erlaubt. In Gaststätten soll es für Mehrraumgaststätten die Möglichkeit geben, Nebenräume zu Raucherbereichen zu erklären. Für Einraumgaststätten soll es die Wahlmöglichkeit ob Nichtraucher- oder Rauchergaststätte geben, jedoch mit einer eindeutigen Kennzeichnungspflicht für alle Gaststätten.
Diese Position liegt sehr nah an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.
Weßling, 25. Januar 2009
Grüß Gott Frau Landtagsabgeordnete, grüß Gott Herr Landtagsabgeordneter,
am vergangenen Dienstag hat die CSU-FDP-Koalition beschlossen, den Nichtraucherschutz in der Gastronomie zu schwächen. Die CSU schlug diesen Weg schon im März letzten Jahres ein, als das Rauchverbot in Festzelten nach einem Treffen der CSU-Spitze mit den "Wiesnwirten" um ein Jahr hinausgeschoben wurde. Nun wurde diese Übergangsregelung auf Betreiben der schwächsten Fraktion des Landtags zu geltendem Recht erklärt. Der hierbei von der CSU demonstrierte Lobbyismus übertrifft in seiner Unverfrorenheit sogar den im Herbst 2006 vorgelegten Vorschlag für ein "Nichtraucherschutzgesetz", welcher im Wortlaut vom Verband der Zigarettenindustrie übernommen worden war - denn diesmal wurde nicht einmal versucht, die korrupte Vorgehensweise vor der kopfschüttelnden Öffentlichkeit zu verbergen.
Die weiteren Änderungen des Gesundheitsschutzgesetzes werden dafür sorgen, dass der Nichtraucherschutz in der Gastronomie nun auch in Bayern praktisch unwirksam wird. Für die findige Wirtelobby, die sich bis heute den signifikanten Umsatzsteigerungen der getränkegeprägten Gastronomie im letzten Jahr verweigert, wurden genügend Schlupflöcher und ausreichend Interpretationsspielraum geschaffen, um das Rauchen nach eigenem Gutdünken zu gestatten. In Europa ist damit die Rolle Deutschlands als Nichtraucherschutz-Entwicklungsland besiegelt.
Sie haben in dieser Sache auf der ganzen Linie versagt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Ihnen gelingt, die rasante Talfahrt der CSU zu stoppen, wenn Sie nicht das Wohl der bayerischen Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund stellen.
P.S.: Wie ein fähiger Politiker mit dem Thema Rauchen umgeht, hat zum Beispiel Barack Obama vorgemacht: Senator Barack Obama's Tobacco Control History
Wie ein "fähiger Politiker" mit einem Thema wie dem Rauchverbot umgeht, habe ich (nicht nur) Ihnen vorgemacht: Ich habe das Rauchen eingestellt und gehe mit gutem Beispiel voran. Sie lieben sichtlich das Verbotsszenario; auch eine Lösung, aber nicht die Meine.
Ich nehme Ihre Auffassung zu diesem Thema zur Kenntnis.
Ich bin ebenfalls nicht glücklich über die Entwicklung der letzten Monate zum Diskussionspunkt "Nichtraucherschutz". Letztendlich ist eine Lösung gefunden worden, die aber noch im Bayerischen Landtag im Rahmen der parlamentarischen Beratungen behandelt werden muss. Um die endgültige Fassung wird von daher noch gerungen.
herzlichen Dank für Ihre E-Mail an die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag vom 25.01.2009, in der Sie Ihre Meinung zum gesetzlichen Rauchverbot dargelegt haben. Gerne möchte ich Ihnen unsere Haltung erläutern, wobei ich Sie um Verständnis bitte, dass ich aufgrund der enormen Vielzahl der uns zu diesem Thema erreichenden Schreiben nicht auf alle von Ihnen angesprochenen Punkte eingehen kann:
Zum Thema Nichtraucherschutz gibt es in Bayern eine äußerst kontrovers geführte Diskussion, die immer noch anhält: Sehr viele Bürger setzen sich für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Regelung des Nichtraucherschutzes ein, nicht wenige fordern sogar ihre weitere Verschärfung – vor allem durch eine Einbeziehung der geschlossenen Gesellschaften; anderen wiederum gehen die bayerischen Regelungen zu weit: Sie setzen sich massiv für eine vollständige Aufhebung des Rauchverbotes für die Gastronomie oder zumindest für die so genannte „Spanische Lösung“ (Kennzeichnungspflicht für kleine Ein-Raum-Gaststätten, Möglichkeit für Raucherräume bei Mehr-Raum-Gaststätten) ein. Immer wieder betonen Raucher, dass sie sich diskriminiert fühlen, wenn sie „wie Hunde bei jedem Wetter vor die Türe müssen“ – auch wenn dies durch das Nichtraucherschutzgesetz keinesfalls beabsichtigt war.
Die CSU hat zu Beginn dieser Legislaturperiode beschlossen, die Regelungen für den Nichtraucherschutz neu zu fassen, und auch eine entsprechende Einigung mit ihrem Koalitionspartner, der FDP, erzielt. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom Juli und August 2008 bestätigt, dass die bisherige bayerische Lösung verfassungsgemäß ist. Die Erfahrungen mit dem praktischen Vollzug des bisherigen Nichtraucherschutzgesetzes, insbesondere die relativ hohe Zahl der in den letzten Monaten entstandenen Raucherclubs, haben unseres Erachtens jedoch gezeigt, dass eine Lösung gefunden werden muss, die Nichtrauchern wie Rauchern gleichermaßen gerecht wird. Dies bedeutet, dass durch Ausnahmen vom Rauchverbot auch die Raucher Bereiche im Gaststättenbereich erhalten müssen. Diese Ausnahmen müssen aber so beschaffen sein, dass insbesondere die kleinen Ein-Raum-Gaststätten hierdurch nicht benachteiligt werden, denn die vielfältige Kneipen- und Gaststättenlandschaft ist als Teil bayerischer Kultur zu bewahren.
Der am 17.03.2009 im Bayerischen Landtag eingereichte Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes, der dem Beschluss des Parteitags der CSU am 25. Oktober 2008 entspricht, sieht folgende Regelungen vor:
Es bleibt beim grundsätzlichen Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden (so auch im Bayerischen Landtag), in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Bildungseinrichtungen für Erwachsene, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen.
Bei der Gastronomie und den Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll es künftig einerseits eine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes, aber auch Ausnahmen zugunsten der Raucher geben. Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgendes vor:
Wegfallen wird nach dem Gesetzentwurf hingegen die Möglichkeit, Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen dadurch aus dem Rauchverbot herauszunehmen, dass der Kreis der Zutrittsberechtigten eingeschränkt wird (sog. Raucherclubs). Vom Rauchverbot ausgenommen bleiben damit lediglich echte geschlossene Gesellschaften wie z. B. Familienfeiern in Gaststätten, bei denen nur ganz bestimmte Einzelpersonen bewirtet werden, sofern der Betreiber der Gaststätte bzw. der Kultur- oder Freizeiteinrichtung das Rauchen gestattet.
Die Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ausführlich beraten werden und soll zum 01.08.2009 in Kraft treten. Ich hoffe sehr, dass damit eine Befriedung beim Thema Rauchverbot eintritt.
Gesundheitsminister Dr. Markus Söder lässt Ihnen für Ihr E-Mail vom 25.01.2009 zum Nichtraucherschutz im Rahmen des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) danken.
Wie Sie wissen, wurde in der Koalitionsvereinbarung mit der FDP festgelegt, die Regelungen zum Nichtraucherschutz zu novellieren. In Umsetzung dieser Vereinbarung hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 17.03.2009 dem Gesetzentwurf unseres Hauses zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes zugestimmt.
Danach bleibt der Nichtraucherschutz ein hohes Gut. Dort, wo Menschen alternativlos zusammenkommen, soll die nichtrauchende Mehrheit auch weiterhin nicht durch Tabakrauch in ihrer Gesundheit gefährdet werden. Deshalb bleibt es in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen für Erwachsene, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Heimen, Sportstätten sowie Verkehrsflughäfen beim geltenden Rauchverbot.
Andererseits soll sich aber auch der bewährte bayerische Grundsatz "leben und leben lassen" wieder finden. Hinzu kommt, dass sich die Umsetzung des Nichtraucherschutzes auf der Grundlage des bisherigen Gesetzes in Teilen als schwer praktikabel herausgestellt hat. Der flächendeckende Vollzug wurde insbesondere durch die steigende Zahl der sogenannten Raucherclubs zunehmend erschwert. Beim Vollzug des Rauchverbots in Bier-, Wein- und Festzelten sowie Festhallen haben sich außerdem sicherheitsrechtliche Probleme abgezeichnet. Daher berücksichtigt die Gesetzesnovelle auch insbesondere die Auswirkungen auf die Vollzugspraxis. Orientiert am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30.07.2008 und unter besonderer Beachtung des Jugendschutzes wird der Nichtraucherschutz im Bereich der Gastronomie sowie bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen neu ausgestaltet.
Der Gesetzentwurf orientiert sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und hat u.a. folgende Eckpunkte:
Bier-, Wein- und Festzelte sowie Festhallen
In Bier-, Wein- und Festzelten, die nur vorübergehend und in der Regel an wechselnden Standorten betrieben werden, sowie in vorübergehend als Festhallen genutzten, ortsfesten Hallen, auf Volksfesten und vergleichbar großen Veranstaltungen wird das Rauchen erlaubt.
Einraum-Gastronomie
In Gaststätten mit weniger als 75 m² Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum wird das Rauchen erlaubt, wenn der Betreiber nur kalte Speisen oder einfach zubereitete warme Speisen anbietet, Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben und die Gaststätte am Eingang deutlich erkennbar als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.
Mehrraum-Gastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen
In Mehrraum-Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit mehreren Räumen kann das Rauchen in einem Nebenraum zugelassen werden, wenn es sich um einen vollständig abgetrennten Nebenraum handelt, Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben und der Nebenraum deutlich erkennbar als Raucherraum gekennzeichnet ist.
Sogenannte Raucherclubs
Der Zusatz im Gesetz, der bisher sog. Raucherclubs ermöglicht hat, wird gestrichen.
Der Gesetzentwurf wurde dem Gesetzgeber, also dem Bayerischen Landtag, zur weiteren parlamentarischen Beratung zugeleitet. Das parlamentarische Verfahren wird demnach wohl noch vor der Sommerpause 2009 abgeschlossen sein. Das neue Gesetz wird voraussichtlich am 01.08.2009 in Kraft treten. Bis zur Verabschiedung des novellierten Gesetzes durch den Gesetzgeber behält der derzeitige Gesetzestext seine Gültigkeit.
Weitere Informationen zum GSG finden Sie auf unserer Internetseite.